Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für Leistungsumfang, Zusammenarbeit, Änderungen, Rechte und technische Rahmenbedingungen.
Kurzüberblick
Transparent statt Kleingedruckt
Vereinbart ist, was im Angebot oder Auftrag beschrieben wurde. Änderungen und neue Wünsche sind selbstverständlich möglich. Wenn sie den vereinbarten Umfang erweitern, bereits freigegebene Arbeit verändern oder zusätzlichen technischen bzw. administrativen Aufwand verursachen, werden sie als Zusatzleistung behandelt. Bevor wesentlicher Mehraufwand entsteht, wird transparent darauf hingewiesen.
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Anbieter, Kundschaft und Begriffe
Wer Vertragspartner ist und wie Unternehmer und Verbraucher unterschieden werden.
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Anbieter ist der Betreiber von deinewebseite.org gemäß dem jeweils aktuellen Impressum. Kundinnen und Kunden können Unternehmen, Selbständige, Organisationen oder Verbraucherinnen und Verbraucher sein.
Als Unternehmerkunde gilt, wer den Vertrag im Zusammenhang mit einer gewerblichen, geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.
Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmerkunden gelten, bleiben für Verbraucher die jeweils zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften unberührt.
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Geltungsbereich und Rangfolge
Individuelle Projektvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
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Diese AGB gelten für Verträge und Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, digitale Medien, technische Beratung, Software, Code, Online-Tools, Automationen, Hosting-, Domain- und E-Mail-Administration, Migrationen, Wartung, Support, Dokumentation und verwandte digitale Dienstleistungen.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarung oder Auftragsbestätigung vor Angebot bzw. Leistungsbeschreibung vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben stets unberührt.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
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Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss
Angebote, Freigaben und Beauftragungen per E-Mail oder Messenger.
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Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, eindeutige Beauftragung per E-Mail oder Messenger oder durch eine andere nachweisbare Vereinbarung zustande.
Bei Unternehmerkunden kann eine eindeutige Anweisung zur Ausführung einer konkret beschriebenen Leistung in Textform als Beauftragung genügen. Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Informations-, Form- und Widerrufsvorschriften.
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn auf sie vor oder bei Vertragsschluss hingewiesen wird und die Kundin oder der Kunde zumutbar Gelegenheit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
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Projektgrundlage und Leistungsumfang
Was konkret geschuldet ist und was nicht automatisch dazugehört.
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Maßgeblich ist der im Angebot, Auftrag, Pflichtenheft, Projektbriefing oder in einer sonstigen Projektbeschreibung festgelegte Leistungsumfang. Geschuldet wird die vereinbarte Leistung, nicht eine darüber hinausgehende allgemeine Vollbetreuung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Unterseiten, Funktionen, Texte, Bilder, Sprachen, Formulare, Schnittstellen, Datenimporte, E-Mail-Migrationen, Domaintransfers, Hostingwechsel, Benutzerkonten, SEO-Maßnahmen, rechtliche Texte, Schulungen, Dokumentationen, zusätzliche Geräte- oder Browseroptimierungen sowie spätere Erweiterungen.
Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete technische Methoden, Komponenten und Arbeitsabläufe wählen, sofern dadurch der vereinbarte Projektzweck nicht wesentlich verändert wird.
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Scope Creep, Zusatzwünsche und Change Requests
Neue Wünsche sind möglich, werden aber sauber vom ursprünglichen Auftrag getrennt.
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Projekte entwickeln sich weiter. Änderungswünsche sind deshalb grundsätzlich willkommen. Ein Change Request liegt vor, wenn eine gewünschte Änderung über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, bereits freigegebene Arbeit verändert oder zusätzlichen technischen, gestalterischen, organisatorischen oder administrativen Aufwand verursacht.
Typische Change Requests sind insbesondere:
- neue Funktionen, Module, Seiten, Inhalte, Sprachen, Schnittstellen oder Automationen,
- Änderungen an bereits freigegebenen Designs, Texten, Strukturen, Funktionen oder Workflows,
- ein Wechsel der gestalterischen oder technischen Richtung nach Beginn der Umsetzung,
- zusätzliche Hosting-, Domain-, DNS-, E-Mail-, Daten- oder Migrationsarbeiten,
- zusätzliche Abstimmungen mit Drittanbietern, Treuhändern, Agenturen, Hosting- oder IT-Dienstleistern,
- zusätzliche Import-, Export-, Bereinigungs-, Test- oder Dokumentationsarbeiten,
- Wünsche, die aus später gelieferten oder nachträglich geänderten Inhalten entstehen,
- zusätzliche Optimierungen, die nicht zur Beseitigung eines Mangels, sondern zur Verbesserung oder Erweiterung dienen.
Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundenansatz oder nach einem separat vereinbarten Preis vergütet. Soweit möglich, weist der Anbieter vor Ausführung auf erkennbaren zusätzlichen Aufwand und dessen voraussichtliche Vergütung hin.
Ist bereits ein Stundenansatz vereinbart und beauftragt ein Unternehmerkunde einen klar erkennbaren Zusatzwunsch in Textform, kann dieser ohne separates neues Gesamtangebot nach effektivem Aufwand ausgeführt und abgerechnet werden. Bei Verbrauchern erfolgt eine kostenpflichtige Zusatzleistung nur unter Beachtung der jeweils erforderlichen gesetzlichen Preis- und Vertragsinformationen.
Änderungen können Auswirkungen auf Zeitplan, Budget, Abhängigkeiten und bereits geplante Ressourcen haben. Vereinbarte Fristen verschieben sich in diesem Fall angemessen.
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Korrekturrunden, Feedback und Freigaben
Gebündeltes Feedback verhindert Endlosschleifen und unnötigen Mehraufwand.
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Soweit im Angebot keine andere Anzahl genannt ist, sind bei gestalterischen Hauptentwürfen bis zu zwei gebündelte Korrekturrunden enthalten. Eine Korrekturrunde bedeutet eine zusammengefasste Rückmeldung zu einem bereitgestellten Stand.
Mehrere zeitlich getrennte Rückmeldungen, widersprüchliche Änderungswünsche verschiedener Beteiligter oder nachträgliche Ergänzungen zu einer bereits bearbeiteten Korrekturrunde können als zusätzliche Korrekturrunde beziehungsweise Zusatzaufwand behandelt werden.
Die Beseitigung eines echten Mangels zählt nicht als kostenpflichtige Korrekturrunde. Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Funktion abweicht. Geschmacksänderungen, neue Ideen, zusätzliche Inhalte, Richtungswechsel oder Optimierungswünsche stellen dagegen grundsätzlich keinen Mangel dar.
Freigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail oder Messenger, erfolgen. Wird nach einer Freigabe eine bereits bestätigte Entscheidung wieder geändert, kann der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.
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Richtpreise, Fixpreise und Stundenaufwand
Schätzungen sind keine Fixpreise, sofern sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind.
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Preise ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Vereinbarung. Ein Preis ist nur dann ein Fixpreis, wenn er ausdrücklich als Fixpreis oder Pauschalpreis bezeichnet wurde und sich der zugrunde liegende Leistungsumfang nicht verändert.
Richtpreise, Budgetrahmen, Aufwandsschätzungen und Angaben wie „ca.“, „voraussichtlich“ oder eine geschätzte Stundenzahl beruhen auf dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Projektumfang. Sie sind keine Garantie für einen bestimmten Endpreis. Erkennbarer wesentlicher Mehraufwand wird möglichst frühzeitig kommuniziert.
Bei Abrechnung nach Aufwand werden die tatsächlich erbrachten Leistungen zum vereinbarten Stundenansatz abgerechnet. Dritt- und Fremdkosten können zusätzlich anfallen, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
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Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Rechte müssen rechtzeitig bereitstehen.
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Kundinnen und Kunden stellen alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereit.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Marken, Schriften, Videos, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtekette ohne gesonderten Auftrag rechtlich zu prüfen.
Verzögerungen, Wiederholungsarbeiten oder Mehraufwand infolge fehlender, verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Mitwirkung können Terminverschiebungen und zusätzliche Vergütung nach Aufwand auslösen.
Bei mehreren Projektbeteiligten soll die Kundschaft möglichst eine entscheidungsbefugte Kontaktperson bestimmen und Feedback intern bündeln. Widersprüchliche Anweisungen oder nachträgliche interne Abstimmungen, die zu Wiederholungsarbeiten führen, gelten nicht als vom ursprünglichen Projektpreis umfasst.
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Termine, Projektpausen und Wiederaufnahme
Fristen hängen auch von rechtzeitigen Freigaben und Zulieferungen ab.
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Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektpläne und voraussichtliche Fertigstellungstermine setzen die rechtzeitige Mitwirkung der Kundschaft sowie die Verfügbarkeit notwendiger Drittleistungen voraus.
Bleiben notwendige Inhalte, Freigaben, Zugänge oder Entscheidungen aus, ruht die hiervon abhängige Leistungspflicht bis zur Mitwirkung. Termine und Ressourcenzuteilungen verschieben sich entsprechend.
Wird ein Projekt auf Wunsch der Kundschaft oder wegen ausbleibender Mitwirkung länger unterbrochen, kann die Wiederaufnahme nach neuer Verfügbarkeit eingeplant werden. Entsteht durch eine längere Unterbrechung zusätzlicher Einarbeitungs-, Prüf-, Aktualisierungs- oder Reaktivierungsaufwand, wird dieser nach vorherigem Hinweis nach dem vereinbarten Stundenansatz berechnet.
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Prüfung, Abnahme und Mängel
Klare Trennung zwischen echtem Mangel und nachträglichem Änderungswunsch.
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Soweit die Art der Leistung eine Abnahme vorsieht, stellt der Anbieter die Leistung zur Prüfung bereit. Die Kundschaft soll erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang möglichst zeitnah und nachvollziehbar in Textform mitteilen.
Unternehmerkunden sind verpflichtet, eine abnahmefähige Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete wesentliche Mängel zu benennen. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gelten für Abnahme, Mängelrechte und etwaige Abnahmefiktionen ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen. Eine gesetzlich erforderliche gesonderte Aufforderung oder Belehrung wird durch diese AGB nicht ersetzt.
Produktive Nutzung, Veröffentlichung oder Übergabe an Endnutzer kann bei Unternehmerkunden als Indiz für die Billigung des betreffenden Leistungsstands gelten, ersetzt jedoch nicht zwingende gesetzliche Abnahmevoraussetzungen.
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Vergütung, Rechnung und Zahlungsverzug
Zahlungsfristen, Teilrechnungen und Leistungspausen bei offenen Forderungen.
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum beziehungsweise Zugang fällig. Der Anbieter kann bei länger laufenden Projekten angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt stellen, sofern dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Angemessene, tatsächlich entstehende Mahn-, Betreibungs-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
Bei erheblichen überfälligen Forderungen kann der Anbieter nach angemessener Ankündigung weitere Leistungen bis zur Klärung oder Zahlung aussetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte der Kundschaft entgegenstehen. Dadurch entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten des Anbieters.
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Drittanbieter, Hosting, Domains und externe Dienste
Hoster, Registrare, Plugins, APIs, Zahlungsanbieter und Plattformen bleiben externe Systeme.
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Für Leistungen Dritter gelten zusätzlich deren Vertrags-, Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen. Dazu gehören insbesondere Hosting, Domains, E-Mail-Dienste, Website-Baukästen, CMS, Plugins, APIs, Zahlungsanbieter, CDN-, Analyse-, Karten-, Schrift-, KI- und Cloud-Dienste.
Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Preisstabilität oder unveränderte Funktionsweise externer Dienste. Änderungen, Sperrungen, Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Schnittstellenänderungen oder Preisanpassungen Dritter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters.
Erfordert eine Änderung eines Drittanbieters nach Projektabschluss technische Anpassungen, Updates, Migrationen oder Reparaturen, handelt es sich grundsätzlich um neue beziehungsweise laufende Betreuungsleistung und nicht automatisch um einen ursprünglichen Mangel.
Fremdkosten werden von der Kundschaft direkt getragen oder, wenn der Anbieter sie verauslagt, gemäß Vereinbarung weiterberechnet.
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Domain-, Hosting-, E-Mail- und Datenmigrationen
Migrationen werden sorgfältig ausgeführt, sind aber von externen Systemen und Ausgangsdaten abhängig.
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Bei Domaintransfers, Hostingwechseln, E-Mail-Importen, DNS-Änderungen und Datenmigrationen arbeitet der Anbieter mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Vollständigkeit und technische Übertragbarkeit hängen jedoch auch vom bisherigen Anbieter, verwendeten Protokollen, verfügbaren Exporten, Zugangsdaten, Quoten, Dateiformaten und der Qualität der Ausgangsdaten ab.
Die Kundschaft ist verpflichtet, vorhandene Zugangsdaten bereitzustellen und, soweit möglich, vor Migrationen eigene aktuelle Sicherungskopien wichtiger Daten vorzuhalten. Soll der Anbieter Sicherungen erstellen oder die Datenintegrität umfassend prüfen, muss dies Bestandteil des Auftrags sein.
Verzögerungen durch Auth-Codes, Transfer-Locks, DNS-Propagation, Rate-Limits, Postfachquoten, Spamfilter, externe Freigaben oder technische Beschränkungen Dritter stellen keine vom Anbieter zu vertretende Verzögerung dar.
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Gewährleistung, Nachbesserung und Wartung
Fehlerbehebung ist etwas anderes als laufende Pflege oder Weiterentwicklung.
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Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem bei Leistungserbringung üblichen technischen Stand. Bei berechtigten Mängeln ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nachbesserung zu geben.
Kein ursprünglicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Funktion nachträglich durch Änderungen der Kundschaft oder Dritter, durch Updates externer Plattformen, geänderte Browser- oder Betriebssystembedingungen, neue Sicherheitsrichtlinien, deaktivierte Zugänge, abgelaufene Lizenzen oder sonstige nach Projektabschluss eingetretene Umstände beeinträchtigt wird.
Laufende Wartung, Updates, Monitoring, Backups, Sicherheitsprüfungen, Contentpflege und technische Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Zwingende gesetzliche Mängelrechte, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
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Browser, Geräte, SEO und technische Zielwerte
Keine unbegrenzte Gerätegarantie und keine Garantie für Rankings oder Drittplattform-Ergebnisse.
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Soweit nicht anders vereinbart, wird eine Website für zum Zeitpunkt der Abnahme verbreitete aktuelle Browser und übliche Bildschirmgrößen umgesetzt. Eine vollständig identische Darstellung auf jedem Gerät, jeder Browser-Version, jedem Betriebssystem oder unter sämtlichen individuellen Systemeinstellungen ist technisch nicht geschuldet.
Unterstützung veralteter Browser, spezieller Endgeräte, außergewöhnlicher Auflösungen, eingebetteter Browser oder zusätzlicher Plattformen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
SEO-, Performance-, Reichweiten-, Conversion- oder Werbeleistungen werden nach vereinbartem Umfang erbracht. Konkrete Platzierungen, Rankings, Umsätze, Leads, Klickzahlen oder Freigaben durch Suchmaschinen, Plattformen oder Werbenetzwerke werden nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugesichert wurde.
Barrierefreiheit oder die Erfüllung spezieller regulatorischer oder branchenspezifischer Standards ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
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Urheberrechte, Code, Software und Nutzungsrechte
Projektbezogene Nutzung ja, automatische Übertragung des gesamten Know-hows nein.
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Urheberrechte, Schutzrechte und Rechte an selbst entwickelten Konzepten, Designs, Strukturen, Templates, Layoutsystemen, Dokumentationen, Workflows, Code, Skripten, Formularlogiken, Generatoren, Automationen, Softwaremodulen, Bibliotheken und technischen Lösungen verbleiben, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Anbieter.
Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundschaft an den individuell für sie geschaffenen und vereinbarungsgemäß zu überlassenden Arbeitsergebnissen das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist dieses Nutzungsrecht einfach, nicht ausschließlich und auf den vereinbarten Projekt- oder Unternehmenszweck beschränkt.
Die Übergabe von HTML-, CSS-, JavaScript- oder sonstigem Quellcode, Dateien, Exporten, Zugangsdaten oder lauffähigen Versionen bedeutet nicht automatisch die Übertragung ausschließlicher Rechte, des geistigen Eigentums an wiederverwendbaren Komponenten oder eines vollständigen Buy-outs.
Wiederverwendbare Bestandteile des Anbieters, insbesondere Frameworks, Basiskomponenten, Vorlagen, Methoden, Hilfstools, Import-/Exportlogiken, Automationen, Architekturkonzepte und allgemeines Know-how, dürfen vom Anbieter auch in anderen Projekten weiterverwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Kundendaten oder geschützten kundenspezifischen Inhalte offengelegt werden.
Exklusive Rechte, freie Weiterverwertung, Weiterverkauf, White-Label-Nutzung, Unterlizenzierung, Übertragung an Dritte oder ein vollständiger Buy-out bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung und können separat vergütet werden.
Rechte an Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Stockmaterial, Schriftarten, Plugins, APIs oder sonstigen Fremdkomponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
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Referenznennung und Projektpräsentation
Abgeschlossene Arbeiten dürfen grundsätzlich als Referenz gezeigt werden.
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Der Anbieter darf öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse, Projektbezeichnungen, Screenshots, neutrale technische Beschreibungen und die Kundschaft als Referenz nennen, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung, schutzwürdigen Interessen oder ein ausdrücklicher Widerspruch der Kundschaft entgegenstehen.
Nicht öffentliche Zugangsdaten, vertrauliche Geschäftsinformationen, interne Daten oder personenbezogene Inhalte werden dadurch nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Vertraulichkeit, Zugangsdaten und Datensicherheit
Vertrauliche Informationen werden geschützt, Zugänge müssen aber auf beiden Seiten sicher behandelt werden.
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Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Projekt- und Zugangsdaten vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
Die Kundschaft bleibt verantwortlich für die Verwaltung ihrer Benutzerkonten, die sichere Verwahrung eigener Zugangsdaten, die Wahl geeigneter Passwörter sowie die Deaktivierung nicht mehr benötigter Zugänge. Der Anbieter darf für die Projektumsetzung erforderliche Zugänge nutzen und technisch notwendige Zugangsdaten verarbeiten.
Eine absolute Sicherheit von IT-Systemen kann nicht garantiert werden. Besondere Sicherheitsleistungen wie Penetrationstests, kontinuierliches Monitoring, Notfallbereitschaft, Backup-Management oder Security-Audits müssen ausdrücklich vereinbart werden.
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Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzregeln bearbeitet.
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Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit der Anbieter im Auftrag der Kundschaft personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist, wird eine solche bei Bedarf gesondert abgeschlossen.
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Haftung
Angemessene Haftungsbegrenzung mit vollständigem Erhalt zwingender gesetzlicher Ansprüche.
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Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmäßig vertrauen darf.
Für Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern haftet der Anbieter nicht, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen und der Anbieter nicht selbst eine Pflichtverletzung bei Auswahl, Konfiguration oder Integration zu vertreten hat.
Für Datenverluste ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre. Diese Regelung gilt nicht, soweit eine Datensicherung ausdrücklich Aufgabe des Anbieters war oder zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.
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Kostenlose Tools, Generatoren und Hilfsanwendungen
Praktische Werkzeuge, aber keine Rechts-, Steuer- oder Ergebnisgarantie.
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Kostenlose oder frei zugängliche Tools, Rechner, Generatoren, Formulare, Vorlagen oder Hilfsanwendungen werden als freiwillige Zusatzangebote bereitgestellt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen, Kompatibilität, Speicherung oder ein bestimmtes Ergebnis.
Automatisch erzeugte Inhalte, Berechnungen oder Dokumente sind vor produktiver, geschäftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Solche Tools ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige Fachberatung.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Projektabbruch, Kündigung und vorzeitige Beendigung
Bereits geleistete Arbeit und verbindlich ausgelöste Fremdkosten bleiben abrechenbar.
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Gesetzliche und individuell vereinbarte Kündigungs-, Rücktritts- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
Wird ein Projekt vorzeitig beendet, sind die bis zur wirksamen Beendigung erbrachten Leistungen, freigegebenen Zusatzleistungen und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten nach Maßgabe der Vereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den berechtigten Forderungen verrechnet. Ein etwaiger darüber hinausgehender Rückzahlungsanspruch richtet sich nach dem tatsächlich nicht verbrauchten beziehungsweise gesetzlich nicht geschuldeten Betrag.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen, insbesondere wiederholt ausbleibender Mitwirkung oder erheblichen Zahlungsrückständen, kann der Anbieter nach angemessener Fristsetzung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen aussetzen oder den Vertrag beenden.
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Besondere Hinweise für Verbraucher in Deutschland und der Schweiz
Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
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Deutschland
Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen können gesetzliche Widerrufsrechte und besondere Informationspflichten bestehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält die Verbraucherin oder der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Diese AGB ersetzen eine erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen werden, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen und Hinweise gesondert eingeholt. Für digitale Inhalte gelten die jeweils besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.
Wird ein Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen und schreibt das anwendbare Recht eine elektronische Widerrufsfunktion vor, wird diese Verpflichtung gesondert umgesetzt.
Schweiz
Zwingende schweizerische Konsumentenschutzvorschriften bleiben unberührt. Soweit das schweizerische Recht für eine konkrete Vertriebs- oder Vertragssituation ein Widerrufsrecht vorsieht, wird dieses durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Grenzüberschreitende Verträge
Eine Rechtswahl darf Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Bestimmungen entziehen, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht ohne Rechtswahl gelten würden.
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Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Ausfälle außerhalb des kontrollierbaren Einflussbereichs können Termine verschieben.
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Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere großflächige Infrastruktur- oder Internetausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg, Streik, schwerwiegende Cyberangriffe oder länger andauernde Störungen wesentlicher Drittanbieter, können die Leistungserbringung verzögern.
Für die Dauer und im Umfang der Behinderung ruhen die betroffenen Leistungspflichten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Termine verlängern sich angemessen. Beide Parteien informieren sich über erhebliche Auswirkungen möglichst zeitnah.
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Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Schweizer Recht als Grundlage, zwingende Verbraucherrechte bleiben erhalten.
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Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, soweit eine solche Rechtswahl wirksam vereinbart werden kann. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts nicht entzogen wird.
Für Unternehmerkunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Regelungslücken.
Website: deinewebseite.orgStand: September 2026 | Kontakt: info@deinewebseite.org
